Regelung für Trikes: Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B). Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen. Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
Krafträder mit:
– Hubraum über 50 cm3 oder
– bbH ü+ber 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
– Leistung über 15 kw
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
– Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
– bbH über 45 km/h
– Leistung über 15 kw
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.