Wann kann ich eine Prüfung ablegen, und was sind deren Inhalte?

Die Theoretische Prüfung
kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters (entsprechend der Vorgabe der FE-Klasse) abgelegt werden.
Jede Prüfung enthält Fragen aus dem Grundstoff und dem Zusatzstoff des Fragenkatalogs. Der Grundstoff beinhaltet den für alle Klassen geltenden Prüfungsstoff, der Zusatzstoff den Stoff, der sich aus den besonderen Anforderungen der jeweiligen Klasse ergibt.
Bei einer Prüfung für mehrere Klassen wird der Grundstoff nur einmal geprüft. Bei der Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis wird der Grundstoff erneut mitgeprüft.
Die Anzahl der Fragen je Klasse, die Anzahl der Punkte und die zulässige Fehlerpunktzahl ergeben sich aus folgender Tabelle:
Klasse |
Anzahl der Fragen |
Zulässige Fehlerpunkte |
||
Ersterwerb |
Erweiterung |
Ersterwerb |
Erweiterung |
|
A |
30 |
20 |
10 von 110 |
6 von 72 |
A2 |
30 |
20 |
10 von 110 |
6 von 72 |
A1 |
30 |
20 |
10 von 110 |
6 von 72 |
B |
30 |
20 |
10 von 110 |
6 von 72 |
AM |
30 |
20 |
10 von 110 |
6 von 72 |
Mofa |
20 |
/ |
10 von 69 |
/ |
Bewertung der Prüfung
Die theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn die jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen Fehlerpunkte überschritten wird oder zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet werden.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung ist in vollem Umfang zu wiederholen und kann frühestens nach einer Wartezeit von 14 Tagen erfolgen.

Bewertung der Prüfung
Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind
a) die fahrtechnischen Vorbereitungen der Fahrt , die Grundfahraufgaben und die Prüfungsfahrt,
b) die Abfahrtskontrolle/Handfertigkeiten und
c) das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen jeweils getrennte Prüfungsteile, die jeweils getrennt voneinander bewertet werden. Bereits bestandene Prüfungsteile sind nicht zu wiederholen
Eine nicht bestandene praktische Prüfung kann frühestens nach einer Wartezeit von 14 Tagen wiederholt werden.
Die Praktische Prüfung
kann 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters (entsprechend der Vorgabe der FE-Klasse) abgelegt werden.
Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit
Die Prüfungsdauer beträgt mindestens bei
Klasse |
Prüfdauer insgesamt |
davon reine Fahrzeit 1) |
A |
60 Minuten |
25 Minuten |
40 Minuten Aufstieg 2) |
25 Minuten |
|
A2 |
60 Minuten Direkteinstieg |
25 Minuten |
40 Minuten Aufstieg 2) |
25 Minuten |
|
A1 |
45 Minuten |
25 Minuten |
B |
45 Minuten |
25 Minuten |
BE |
45 Minuten |
25 Minuten |
AM |
45 Minuten |
25 Minuten |
1) Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben, ohne Sicherheits-/Abfahrtskontrolle/Handfertigkeiten, ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung (z.B. Bekanntgabe des Ergebnisses). 2) Nur bei Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A (stufenweiser Zugang bei jeweils zweijährigem Vorbesitz und Erweiterung auf die nächsthöhere Klasse).”